Komfortlüftung
Tausch oder erstmaliger Einbau einer Komfortlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung in ein bestehendes Wohnhaus oder ein bestehendes Heim.
Anforderungen
- Gebäudealter: behördliche Baubewilligung bei Einbringung des Förderungsansuchens älter als 10 Jahre
- Luftmengenspezifische elektrische Leistungsaufnahme, Temperaturänderungsgrad und Komfortkriterien lt. Wohnhaussanierungsrichtlinie
Für die Überprüfung der technischen Anforderungen der Haustechniksysteme dient grundsätzlich die Produktdeklaration auf der Produktdatenbank GET: Liste der förderbaren Haustechniksysteme
Förderung
- Einmalzuschuss: 30 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 40 % der Anfangsbelastung des Bankkredites
Kostenobergrenze
- Allgemeine Kostenobergrenze
Förderungsfähige Kosten
Notwendige Demontage- und Entsorgungskosten der Altanlage, Kosten für Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung, Luftverteilsystem (Rohre, Einbauteile, Ventile, Filter usw.), Elektroanschluss, Bauliche Kosten (Durchbrüche, Verkleidungen, usw.), Luftdichtheitstest (nicht zwingend erforderlich), Steuerung
Nicht förderungsfähige Kosten
reine Abluftsysteme (z.B. Badentlüfter)
Nachweise und Unterlagen
- Allgemeine Förderungsunterlagen
- Spezifische Förderungsunterlagen: Formblatt F97 von befugter Firma bestätigt
Letzte Aktualisierung der Homepage 31.01.2025