Komfortlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Eine Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung (Zu- und Abluftanlage mit einem zentralen, dezentralen oder wohnungsweisen Lüftungsgerät) oder die Installation eines Einzellüfters mit Wärmerückgewinnung ist förderbar, wenn dabei bestimmte Effizienz- und Komfortkriterien erfüllt werden (Wohnhaussanierungsrichtlinie).
Eine Liste der förderbaren Haustechniksysteme finden Sie in der GET-Datenbank. Die Einhaltung der Anforderungen und die fachgerechte Ausführung sind vom ausführenden Unternehmen mittels Abnahmeformular (F97 - Haustechnik Abnahmebestätigung) zu bestätigen.
Förderung
- Einmalzuschuss: 30 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 40 % der Anfangsbelastung des Bankkredites