Photovoltaik-Anlagen
Von der Gesamtleistung der Photovoltaikanlage werden maximal 20 kWpeak gefördert (Erstinstallation oder Erweiterung auf 20 kWpeak). Die Photovoltaikanlage muss auf oder in unmittelbarer Nähe (z.B. Dach einer am Wohnobjekt angebauten Garage) von einem Gebäude betrieben werden, das zu Wohnzwecken dient. Der Förderungswerber (im Regelfall der Eigentümer der Liegenschaft) muss Leistungs- bzw. Rechnungsempfänger sein.
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der durch Rechnungen belegten Kosten. Die Förderungsabwicklung erfolgt im Rahmen der Wohnhaussanierung. Die Förderung kann über ein Online-Formular beantragt werden. Alternativ kann auch das Ansuchen Wohnhaussanierung A5 verwendet werden.
Förderung
- Einmalzuschuss: 50 % der förderbaren Kosten
(max. Förderung EUR 250,-- / kWpeak ; max. 20 kWpeak) oder - Annuitätenzuschuss: 55 % der Anfangsbelastung des Bankkredites
(max. Kosten EUR 500,-- / kWpeak; max. 20 kWpeak)