Radonschutz
Maßnahmen zur Senkung der Radonbelastung in einem bestehenden Wohnhaus oder in einem bestehenden Heim
Anforderungen
- Gebäudealter: behördliche Baubewilligung bei Einbringung des Förderungsansuchens älter als 10 Jahre
Förderung
- Einmalzuschuss: 15 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 25 % der Anfangsbelastung des Bankkredites
Kostenobergrenze
- Allgemeine Kostenobergrenze
- Spezifische Kostenobergrenze: € 4.000,- brutto
Förderungsfähige Kosten
Sanierungsmaßnahmen bei Gebäuden gemäß ÖNORM S 5280-3
Nachweise und Unterlagen
- Allgemeine Förderungsunterlagen
- Spezifische Förderungsunterlagen: Nachweis des bauausführenden Unternehmens über die Maßnahme und Einhaltung der ÖNORM
Letzte Aktualisierung der Homepage 31.01.2025