Schallschutzlüfter an Landesstraßen
Tausch und Neueinbau von Schallschutzlüftern mit Wärmerückgewinnung in ein Wohnhaus oder Heim an Landesstraßen
Anforderungen
- Gebäudealter: behördliche Baubewilligung bei Einbringung des Förderungsansuchens älter als 10 Jahre
- Lärmgrenzwert und Lage lt. Wohnhaussanierungsrichtlinie
- Landesstraßen-Lärmimmissionskataster und Anforderungswert zum bewerteten Schalldämmmaß (RW nach ÖNORM B 8115-2) für das gesamte Fenster
Kriterien für den Einzellüfter mit Wärmerückgewinnung:
- Luftmengenspezifische elektrische Leistungsaufnahme, Temperaturverhältnis und bewertetes Schalldämmmaß lt. Wohnhaussanierungsrichtlinie
Für die Überprüfung der technischen Anforderungen der Haustechniksysteme dient grundsätzlich die Produktdeklaration auf der Produktdatenbank GET: Liste der förderbaren Haustechniksysteme
Förderung
- Einmalzuschuss: 30 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 40 % der Anfangsbelastung des Bankkredite
Kostenobergrenze
- Allgemeine Kostenobergrenze
Förderungsfähige Kosten
Notwendige Abbruch- und Entsorgungskosten der bestehenden Schallschutzlüfter, Herstellen des Durchbruches (z.B. Kernbohrung), neuer Schallschutzlüfter mit Wärmerückgewinnung, Montage, kleinflächige Mauerer-, Verputz- und Malerarbeiten (im Lüfterbereich, außen und innen), Gerüst, Elektroverkabelung des Lüfters und der Steuerung, Wetterschutzgitter außen und Abdeckung innen
Nicht förderungsfähige Kosten
Reine Abluftsysteme, Malerarbeiten im Sinne eines Ausmalens des gesamten Innenraumes / der Außenwandflächen
Nachweise und Unterlagen
- Allgemeine Förderungsunterlagen
- Spezifische Förderungsunterlagen: GET-ID des Gerätes von befugter Firma bestätigt am Formblatt F97
Letzte Aktualisierung der Homepage 31.01.2025