Solaranlage
Die Förderung ist abhängig von der Größe des Kollektors und dem Inhalt des Boilers (Pufferspeicher).
- Produktzertifizierung nach der „Solar-Keymark“-Richtlinie oder dem „Austria Solar“ Gütesiegel erforderlich
- Kollektor-Aperturfläche pro Wohnung:
- für Gebäude ≤ 300 m² Wohnnutzfläche mindestens 4 m²
- für Gebäude > 300 m² Wohnnutzfläche mindestens 2 m²
- maximal 20 m² pro Wohnung
- mindestens 50 Liter Speicherinhalt pro m² Kollektor-Aperturfläche und
- Wärmemengenzähler erforderlich
Die Förderung von Solaranlagen für die Warmwasseraufbereitung (und für die Heizung) erfolgt auf der Grundlage der durch Rechnungen belegten Kosten beträgt maximal € 210,— pro Quadratmeter Kollektor-Aperturfläche, insgesamt höchstens € 4.200,— je geförderter Wohnung.
Eine Liste der förderbaren Kollektoren finden Sie in der GET-Datenbank.
Die fachgerechte Ausführung der Anlage ist mittels Abnahmeformular (F97 - Haustechnik Abnahmebestätigung) zu bestätigen.
Förderung
- Einmalzuschuss: 30 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 40 % der Anfangsbelastung des Bankkredites
Die Förderung kann über ein Online-Formular beantragt werden. Alternativ kann auch das Ansuchen Wohnhaussanierung A5 verwendet werden.