Vereinigung, Vergrößerung, Teilung von Wohnungen und Umgestaltung sonstiger Räume zu Wohnungen
Förderbar sind alle baulichen und haustechnischen Maßnahmen, welche bei der Vergrößerung, der Teilung oder Vereinigung von bestehen Wohnungen anfallen. Ebenso förderbar ist die Umgestaltung sonstiger Räume zu Wohnungen.
Die bauliche Abgeschlossenheit der Wohnung(en) soll angestrebt werden.
Im Falle der Teilung von Wohnungen darf die Mindestnutzfläche von 30 m² nicht unterschritten werden. Bei der Erweiterung einer Wohnung darf die Nutzfläche von 150 m² nicht überschritten werden. Eine Überschreitung führt zur Ablehnung der Förderung für alle beantragten Förderungsmaßnahmen!
Förderung
- Einmalzuschuss: 25 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredites