Vergrößerung bzw. Erweiterung einer Wohnung
Vergrößerung bzw. Erweiterung einer bestehenden Wohnung durch die Herstellung neuer oder die Erweiterung bestehender Räume (vgl. § 2 (8) TBO – Zubau).
Anforderungen
- Gebäudealter: unabhängig vom Gebäudealter
Die bauliche Abgeschlossenheit der Wohnung soll angestrebt werden. Bei der Erweiterung einer Wohnung darf die Nutzfläche von 150 m² - bei sonstigem Verlust der Förderung für alle Sanierungsmaßnahmen – nicht überschritten werden.
Förderung
- Einmalzuschuss: 25 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredites
Kostenobergrenze
- Allgemeine Kostenobergrenze
- Spezifische Kostenobergrenze:
- Obergrenze pro Wohnung: € 1.100,- /m² förderbare NF der betroffenen Wohnung
Förderungsfähige Kosten
Es ist kein Kostennachweis für die Vergrößerung bzw. Erweiterung der Wohnung vorzulegen. Es werden der Förderung Kosten von € 2.200,- pro m² vergrößerter und förderbarer Nutzfläche zu Grunde gelegt. Die absolute Kostenobergrenze für die förderbaren Kosten (grundsätzlich pro Wohnung) gilt es zu beachten.
Nachweise und Unterlagen
- Allgemeine Förderungsunterlagen: siehe hier
- Spezifische Förderungsunterlagen: Kopie Baubescheid und Kopie der bewilligten Pläne
Letzte Aktualisierung der Homepage 31.01.2025