Verringerung des Energieverbrauchs und des Schadstoffausstoßes von Heizungen
Förderbar sind haustechnische Maßnahmen, welche den Energieverbrauch und den Schadstoffausstoß von Heizungen verringern, wie zum Beispiel Leitungsdämmungen für Heizungs- und Warmwasserleitungen entsprechend der OIB-RL 6, Erneuerung von Heizkörpern, Fußboden- oder Wandheizungen, Thermostateinbau, hydraulischer Abgleich, Einbau von Wärmemengenzählern
Förderung
- Einmalzuschuss: 15 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 25 % der Anfangsbelastung des Bankkredites