Wärmepumpenheizung
Tausch oder erstmaliger Einbau einer Wärmepumpenanlage (Wärmequelle Erdreich, Grundwasser oder Luft) als Hauptheizung in ein bestehendes Wohnhaus oder bestehendes Heim.
Anforderungen
- Gebäudealter: behördliche Baubewilligung bei Einbringung des Förderungsansuchens älter als 10 Jahre
- EHPA-Gütesiegel und Kältemittel lt. Wohnhaussanierungsrichtlinie
- max. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von
- 55°C bei Wasser-Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpe
- 50°C bei Luft-Wasser-Wärmepumpe
Für die Überprüfung der technischen Anforderungen der Haustechniksysteme dient grundsätzlich die Produktdeklaration auf der Produktdatenbank GET. Eine Liste der förderbaren Haustechniksysteme ist hier abrufbar.
ACHTUNG: Eine Kombination mit fossilen Energieträgern (Hybridanlage) ist nicht zulässig!
Förderung
- Einmalzuschuss: 25 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredites
Kostenobergrenze
- Allgemeine Kostenobergrenze
Förderungsfähige Kosten
Notwendige Demontage- und Entsorgungskosten der Altanlage (inkl. Tankreinigung), Kosten für Wärmequellenanlage (Tiefen- bzw. Brunnenbohrung, Erdkollektoren, etc. inkl. Grabungsarbeiten), Wärmepumpe, Elektroanschluss, ggf. Heizverteilsystem (Heizungspumpen, Regelung, Heizkörpertausch, Niedertemperaturverteilung, Thermostatventile, Wärmemengenzähler usw.), erforderliche geologische, hydrogeologische u.ä. Gutachten
Nicht förderungsfähige Kosten
Speicher und reine Warmwasserwärmepumpen (diese sind ggf. unter Punkt Effiziente Warmwasserbereitung förderbar), Anschlussgebühren des Stromlieferanten, Verwaltungsabgaben
Nachweise und Unterlagen
- Allgemeine Förderungsunterlagen
- Spezifische Förderungsunterlagen: Formblatt F97 von befugter Firma bestätigt, Auszahlungsschreiben anderer Förderungsstellen (z.B. Bund)
Letzte Aktualisierung der Homepage 31.01.2025