Zusatzförderung Ökobonus
Zuschuss für umfassende thermisch-energetische Sanierung
Das Land gewährt für eine umfassende thermisch-energetische Sanierung eines Wohnobjektes unter Einbeziehung möglichst der gesamten Gebäudehülle eine Förderung in Form eines einmaligen (nicht rückzahlbaren) Zuschusses: Zumindest drei der folgenden Bauteile sind gemeinsam zu sanieren: Fassade, Fenster, Dämmung der untersten Geschoßdecke, Dämmung Dach bzw. oberste Geschoßdecke, energetisch relevantes Haustechniksystem
Voraussetzungen
- Reduktion des Heizwärmebedarfs (HWBRef,RK vor Sanierung vs. HWBRef,RK nach Sanierung) um mindestens 20 %
- Nachfolgende Höchstwerte müssen eingehalten werden:
Grenzwerttabelle (Zwischenwerte werden linear interpoliert)
EFH | MFH | |||||
lc | 1,25 | 1,50 | 1,75 | 2,00 | 2,50 | |
Ökostufe 2050 | 13 x (1 + 3/lc) | 44,20 | 39,00 | 35,29 | 32,50 | 28,60 |
Die Berechnung der Energiekennzahlen hat grundsätzlich nach den Bestimmungen der TBO 2022 i.d.g.F. zu erfolgen. Die laut Wohnhaussanierungsrichtlinie geforderten Mindest-U-Werte für Einzelbauteile sind dabei nicht maßgeblich. Der Energieausweis ist von qualifizierten und befugten Personen auszustellen.
Die Anforderung an den Heizwärmebedarf gilt auch als erfüllt, wenn nachfolgende U-Werte für drei Hauptbauteile, die der Sanierungsförderung zugrunde liegen, nachgewiesen werden:
Dach bzw. Decke gegen Außenluft und Dachräume | U | ≤ 0,13 W/m²K |
Wände gegen Außenluft und Dachräume | U | ≤ 0,15 W/m²K |
Fußböden und Wände gegen Keller oder Erdreich | U | ≤ 0,25 W/m²K |
Fenster bei Tausch des ganzen Elementes (Rahmen und Glas) | Uw | ≤ 0,90 W/m²K |
- Vorlage eines Sanierungskonzeptes (inkl. Pläne, Bestandsaufnahmen, Energieausweis samt Empfehlungen von Maßnahmen und Berechnungsgrundlagen).
- Die Ökobonusförderung ist grundsätzlich gleichzeitig mit der Einreichung des Wohnhaussanierungsansuchens zu beantragen, spätestens bis zum Zeitpunkt der Endabrechnung (AZ-Förderung).
Höhe des Ökobonus
Die Höhe des Ökobonus ist abhängig von der Ökostufe und der Nutzfläche des Gebäudes:
Ökostufe 2050 | |
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Gebäude ≤ 300 m² Nutzfläche | € 8.800,- |
Gebäude > 300 m² ≤ 1.000 m² Nutzfläche | € 14.520,- |
Gebäude > 1.000 m² Nutzfläche | € 20.350,- |
Qualitätszuschuss
Gebäudesanierungen, deren Ergebnisse besonders hohe Planungs-, Ausführungs- sowie energetische undökologische Qualität aufweisen, erhalten eine Zusatzförderung, sofern sie die Ökostufe 2050 erreichen und eine Auszeichnung nach dem klimaaktiv Gebäudestandard oder eine Passivhauszertifizierung nach PHI (oder eine vergleichbare Zertifizierung z.B. Total Quality Bauen, Österreichische Gesellschaft für nachhaltiges Bauen) vorweisen.
Gebäude ≤ 300 m² Nutzfläche | € 2.000,- |
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Gebäude > 300 m² ≤ 1.000 m² Nutzfläche | € 4.000,- |
Gebäude > 1.000 m² Nutzfläche | € 6.000,- |