Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich meinen Wohnbauförderungskredit zum Teil oder auch zur Gänze vorzeitig zurückbezahlen?
Ja, vorzeitige Rückzahlungen sind jederzeit und ohne das Entstehen zusätzlicher Kosten möglich. Teilrückzahlungen können durch Einzahlungen auf das jeweilige Kreditkonto erfolgen - Verwendungszweck „Außerordentliche Tilgung“. Durch die Teilzahlungen wird die Kreditlaufzeit reduziert, die Kreditraten bleiben unverändert.
Für eine gänzliche Rückzahlung können Sie sich mit der Hypo Tirol Bank AG in Verbindung setzen, welche Ihnen im Auftrag des Landes eine tagesgenaue Abrechnung inkl. der einmaligen Kosten für die grundbuchsfähige Löschungserklärung zusenden wird (Tel: +43 (0) 50700; E-Mail: darlehensverrechnung@hypotirol.com).
Bitte beachten Sie, dass das Veräußerungsverbot zugunsten des Landes Tirol bei bestimmten Förderungen auch bei vorzeitiger Rückzahlung des Wohnbauförderungskredites aufrecht bleibt, sofern der Wohnbauförderungskredit vor weniger als 8 Jahren im Grundbuch eingetragen worden ist.
Gibt es eine begünstigte Rückzahlung von Wohnbauförderungskrediten in Tirol?
Nein, vorzeitige Rückzahlungen sind zwar möglich, Begünstigungen in Form von Nachlässen gemäß § 33 TWFG 1991 werden derzeit jedoch nicht gewährt.
Dürfen wohnbaugeförderte Wohnungen vermietet werden?
Nein, wohnbaugeförderte Wohnungen sind grundsätzlich zur Deckung des eigenen regelmäßigen Wohnbedarfs (Hauptwohnsitz) zu verwenden. Nur in Ausnahmefällen kann die Erteilung einer Zustimmung zu einer vorübergehenden kostendeckenden Vermietung der Abt. Wohnbauförderung in Frage kommen, wenn wichtige Gründe dafür vorliegen.