Harmonisierung der Technischen Bauvorschriften (OIB-Richtlinien 1-6)
OIB-Richtlinien 1-6
(Ausgabe April 2019)
Die neuen OIB-Richtlinien (Ausgabe April 2019) sind in Tirol seit 01. Juni 2020 verbindlich.
Die Verbindlicherklärung erfolgt in den Technischen Bauvorschriften 2016, welche am 1. Juni 2020 in Kraft getreten sind.
OIB-Richtlinien 1-6
(Ausgabe März 2015)
Die OIB-Richtlinien 1-6 (Ausgabe März 2015) sind in Tirol für ab dem 01. Juni 2020 eingereichte Bauvorhaben nicht mehr anwendbar.
OIB-Richtlinien 1-6
(Ausgabe Oktober 2011)
Die OIB-Richtlinien 1-6 (Ausgabe Oktober 2011) sind in Tirol seit 01. Mai 2016 nicht mehr gültig.
OIB-Richtlinien 1-6
(Ausgabe April 2007)
Die OIB-Richtlinien 1-6 (Ausgabe April 2007) sind in Tirol seit 01. September 2013 nicht mehr gültig.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu den OIB-Richtlinien
Antworten zu den häufigst gestellten Fragen (FAQs) zu den Bestimmungen der OIB-Richtlinien sowie weitere Informationen zur Harmonisierung der Technischen Bauvorschriften finden Sie auf der Homepage des OIB.
Plattform für Fragen und Änderungsvorschläge zu den OIB-Richtlinien 2015
Ab sofort bietet die OIB-Website die Möglichkeit, Fragen oder Änderungsvorschläge zu den OIB-Richtlinien 2015 online an den Sachverständigenbeirat für bautechnische Richtlinien einzubringen (Anleitung).