Impfungen bei Immundefekten
Bei Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten oder Störungen des Immunsystems sollte folgendes beachtet werden:
- Gegen die Anwendung von Totimpfstoffen besteht bei solchen Personen kein Einwand, doch sollte nach Möglichkeit der Impferfolg überprüft werden.
- Die Anwendung von Lebendimpfstoffen ist im Allgemeinen zu unterlassen, im Einzelfall soll individuell vorgegangen werden bzw. Kontakt mit einem Fachinstitut gesucht werden.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales