Anmeldung einer Veranstaltung
Die Anmeldung einer öffentlichen Veranstaltung hat alle Angaben und Unterlagen zu enthalten, die für die Beurteilung der Veranstaltung erforderlich sind.
Die Anmeldung hat aber jedenfalls zu enthalten:
- den Vor- und Zunamen, das Geburtsdatum, die Adresse sowie nach Möglichkeit die Telefax Nummer und die e-mail-Adresse des Anmelders (bei juristischen Personen des Geschäftsführers, sowie die Bezeichnung des Rechtsträgers);
- eine genaue Beschreibung der Art, des Ortes, der Zeit und der Dauer der geplanten Veranstaltung;
- die Angabe, ob eine Betriebsanlage verwendet werden soll und gegebenenfalls genaue Angabe (über die Art, Lage, Ausgestaltung und das Fassungsvermögen der Betriebsanlage) sowie der Nachweis des Verfügungsrechtes hierüber;
- bei Betriebsanlagen, die das Leben, die Gesundheit von Menschen oder die Sicherheit von Sachen gefährden oder Menschen durch Lärm, Geruch, Rauch, Erschütterung, etc. unzumutbar belästigen können, eine genaue technische Beschreibung, aus der hervorgeht, wie eine Beeinträchtigung dieser Interessen vermieden oder vermindert werden kann und den letzten Überprüfungsbefund;
- Sicherheitskonzept bei Großveranstaltungen: bei Veranstaltungen, zu denen mehr als 1000 Besucher oder Teilnehmer gleichzeitig erwartet werden, ein unter Beiziehung der Sicherheitsbehörde und des Trägers des örtlichen Rettungsdienstes erstelltes sicherheits- und rettungstechnisches Konzept sowie Angaben über die zur Vermeidung von sonstigen Notfällen oder zur Verminderung ihrer Auswirkungen vorgesehenen Maßnahmen; sofern dies aufgrund der Art der Veranstaltung oder der Art und/oder des Umfanges der Betriebsanlage erforderlich ist, haben an der Erstellung des sicherheits- und rettungstechnischen Konzepts auch sonstige fachlich hiezu befähigte Personen mitzuwirken (z.B. Feuerwehr, Bergrettung, Wasserrettung, etc).
Folgende Veranstaltungen müssen nicht angemeldet werden:
- Veranstaltungen in Gebäuden oder in Teilen davon, sofern der baurechtliche Verwendungszweck oder die gewerberechtliche Betriebsform die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung umfasst;
- Veranstaltungen, die gemeinnützigen, mildtätigen, wissenschaftlichen, erzieherischen, bildungsspezifischen oder politischen Zwecken dienen;
- die Bereitstellung von Spielapparaten, wenn sie zur Unterhaltung von Kleinkindern bestimmt sind oder die Trefferanzeige elektromechanisch oder elektronisch erfolgt oder mit denen traditionelle Gesellschaftsspiele, wie Schach, Mühle, Dame und dergleichen, gespielt werden;
- die Darbietung von Hintergrundmusik, sonstige musikalische Veranstaltungen oder der Betrieb von Musikautomaten im Umfang der Betriebsform eines Gastgewerbebetriebes;
- Sportveranstaltungen lokalen Charakters;
- Veranstaltungen im Rahmen des ortsüblichen Brauchtums und die Darbietung von Straßenkunst im ortsüblichen Umfang;
- Filmvorführungen von aufgezeichneten Fernsehübertragungen in Gebäuden und übliche Programmpunkte von Filmvorführungen, wie Vorträge, Zwischen- und Begleitmusik, Präsentationen und dergleichen, und
- Veranstaltungen im üblichen Zusammenhang mit einer Erwerbsausübung, wie Werbeveranstaltungen, Präsentationen, Werbefilme, Leistungs-, Verkaufs- oder Modeschauen und Veranstaltungen zur vorübergehenden Unterhaltung von Kindern.