Öffentliche Veranstaltungen
Veranstaltungen im Sinne des Tiroler Veranstaltungsgesetzes 2003 sind:
- Unternehmungen, die der Unterhaltung, Erbauung oder Ertüchtigung der Besucher oder Teilnehmer dienen; hiezu gehören insbesondere Theater- und Zirkusvorstellungen, Vorführungen, Konzerte, Tanzunterhaltungen, Ausstellungen, sportliche Wettbewerbe, Präsentationen, Tierschauen, Schaustellungen und Belustigungen;
- die Bereitstellung von Spielapparaten;
- Filmvorführungen und
- die Ausübung eines Fiaker- oder Pferdemietwagenunternehmens und der Betrieb von Hobbyzügen.
Eine Veranstaltung ist dann öffentlich, wenn sie
- entweder Personen zugänglich ist, die vom Veranstalter nicht persönlich geladen wurden, oder
- gegen Entgelt zugänglich ist oder zur Erzielung eines sonstigen wirtschaftlichen Vorteiles durchgeführt wird, gleichgültig für welchen Zweck dieser bestimmt ist, oder auch dann, wenn sie von einer Vereinigung für ihre Mitglieder durchgeführt wird, wobei die Mitgliedschaft nur zum Zweck der Teilnahme an der Veranstaltung, allenfalls verbunden mit der Leistung eines Beitrages, erworben wird.