Jagdkarte
Die Jagdkarte wird von der Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt, in deren Bereich der Antragsteller den Hauptwohnsitz hat; hat er den Hauptwohnsitz nicht in Tirol, ist zur Ausstellung der Jagdkarte jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in deren Bereich der Antragsteller die Jagd ausüben will.
Voraussetzungen bzw. mitzubringende Unterlagen
Versagung bzw. Entzug der Jagdkarte