Bewilligungsansuchen und Unterlagen
Ein wasserrechtliches Ansuchen ist bei der zuständigen Wasserrechtsbehörde einzubringen. Besondere Formvorschriften müssen nicht eingehalten werden. Dem Antrag ist jedoch ein vollständiges Projekt (Beschreibung der geplanten Maßnahmen, Pläne) beizuschließen. Das Projekt muss von einer fachkundigen Person erstellt sein.
Vollständige Unterlagen können wesentlich zu einer raschen Durchführung des Wasserrechtsverfahrens beitragen. Als Hilfestellung haben wir für Sie Merkblätter über die Unterlagen zusammengestellt die für die Beurteilung der Zulässigkeit diverser Wasseranlagen erforderlich sind:
Wasserrechtliche Antragsunterlagen Beschneiungsanlage
Naturschutzrechtliche Antragsunterlagen Beschneiungsanlage