Bezirksverwaltungsbehörde
Im Bereich der Abfallwirtschaft in Tirol fallen in die Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaft (Bezirksverwaltungsbehörde) folgende Angelegenheiten:
- betriebliches Abfallwirtschaftskonzept
- Abfallbeauftragter
- Feststellungsverfahren über Abfalleigenschaft bzw. Abfallart
- gewerbliche Bodenaushub- und Baurestmassendeponien mit einem Gesamtvolumen bis 100.000 m³
- öffentlich zugänglicheAltstoffsammelzentren
- öffentlich zugängliche Sammelstellen für Problemstoffe
- behördliche Aufsicht über die ordnungsgemäße Sammlung und Abfuhr von betrieblichen Abfällen
- illegale Abfallablagerungen
- Verwaltungsstrafverfahren