Chemikalienrecht
Das Chemikaliengesetz 1996 mit den dazu erlassenen Verordnungen (z.B.: Giftliste, Giftverordnung 2000) bezweckt den vorsorglichen Schutz des Lebens und der Gesundheit des Menschen und der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen, die durch das Herstellen und Inverkehrsetzen, den Erwerb, das Verwenden oder die Abfallbehandlung von Chemikalien entstehen können.
Dieses Ziel soll durch besondere Anmeldungs- und Prüfverfahren, Informations-, Mitteilungs- und Kennzeichnungspflichten, durch Verbote, Überwachungsmaßnahmen sowie besondere Bestimmungen über den Verkehr mit Giften und Abgabe von Giften an Letztverbraucher erreicht werden. Besonders die Ausstellung von Giftbezugsbewilligungen fällt in die Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde.
Rechtsinformationssystem (RIS)