Kompostierung
Die Errichtung einer Kompostieranlage sowie jede Änderung einer solchen Anlage bedarf einer Bewilligung der Behörde (Behandlungsanlage). Davon ausgenommen ist jedoch das Kompostieren von biogenen Abfällen auf Grundstücken des Abfallinhabers (Eigenkompostierung, z.B.: Komposthaufen im Haus- und Gartenbereich etc.). Im Verfahren zur Erteilung einer Bewilligung für eine Kompostieranlage ist unter anderem sicherzustellen, daß durch die Anlage die Gesundheit von Menschen nicht gefährdet wird und unzumutbare Belästigungen von Menschen nicht bewirkt werden bzw. das Auftreten und die Vermehrung von schädlichen Tieren und Pflanzen sowie von Krankheitserregern nicht begünstigt werden.
Eigenkompostierung
In Haushalten anfallende biogene Abfälle sind grundsätzlich getrennt zu sammeln und über die öffentlichen Sammelsysteme abzuliefern. Ausgenommen davon sind biogene Abfälle, die auf einem Grundstück des Inhabers ordnungsgemäß kompostiert werden.
Bei der ordnungsgemäßen Eigenkompostierung sind folgende Arbeitsschritte zu beachten:
1. Ausschließliche Verwendung von kompostierbaren Abfällen.
Für die Kompostierung geeignet sind beispielsweise Obst- und Gemüseabfälle, Speisereste, verdorbene Lebensmittel, geringe Mengen an Fleisch-, Fisch und Wurstresten, Eierschalen, Kaffee- und Teesud mit Filter, Topfpflanzen und Schnittblumen, Laub, Rasenschnitt, Baum- und Strauchschnitt, Stroh, Mist und Ernterückstände. Für die Kompostierung nicht geeignet sind Verpackungsabfälle aller Art, Aschen, Knochen, Schlachtereiabfälle, große Mengen an Fleisch-, Fisch- und Wurstresten, Kehricht, Staubsaugerbeutel, Hygieneartikel, Windeln, Textilien, Gummi, Zigarettenkippen, künstliches Katzenstreu, Bauschutt, sämtliche Problemstoffe.
2. Auswahl des geeigneten Standortes für den Kompostplatz (Situierung im Garten).
3. Aufsetzen, Mischen und Abdecken der kompostierbaren Abfälle.
Je vielfältiger das Ausgangsmaterial (= kompostierbare Abfälle) zusammengesetzt ist, desto schneller verläuft die Rotte. Deshalb sollte immer trockenes und feuchtes, abgelagertes und frisches, grobes und feines Material gut durchmischt und schichtweise zu einem Komposthaufen aufgesetzt werden. Die Beimengung von ausreichend Strukturmaterial (z.B. zerkleinerter Baum- und Strauchschnitt, Stroh, Mist) ist für die notwendige Durchlüftung bzw. Sauerstoffzufuhr günstig. Als Schutz vor Austrocknung oder Vernässung und damit verbundener Fäulnisbildung und Sickerwasseraustritten kann es erforderlich sein, den Komposthaufen mit einer Abdeckung zu versehen (z.B. Kompost-Vlies). Dadurch kann weiters verhindert werden, daß Bioabfälle von Tieren verschleppt werden.
4. Umsetzen und laufende Betreuung des Komposthaufens.
Regelmäßiges Umsetzen garantiert die notwendige Durchlüftung bzw. Sauerstoffzufuhr.
5. Aussieben und richtige Verwendung des Fertigkompostes.