Öffentliche Gewässer
Sind in Tirol
zur Gänze der Lech, der Inn und die Drau,teilweise der Faggenbach, die Sanna, die Trisanna, die Rosanna, der Pitzbach, die Ötztaler Ache, die Sill, der Rutzbach, der Ziller, die Brandenberger Ache, die Brixentaler Ache, die Großache und die Isel.
Gewässer, die vor dem 1. November 1934 anlässlich der Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung als öffentliche behandelt wurden.
Alle übrigen Gewässer, sofern sie nicht ausdrücklich Privatgewässer sind.
Privatgewässer, die dem Grundeigentümer gehören, sind
a) das Grund- und Quellwasser,
b) die Niederschlagswässer,
c) das in Teichen, Brunnen oder anderen Behältern enthaltene Wasser,
d) Seen, die nicht von einem öffentlichen Gewässer gespeist oder durchflossen werden.
Im Zweifelsfall haben die Wasserrechtsbehörden darüber zu entscheiden, ob ein Gewässer ein öffentliches Gewässer oder ein Privatgewässer ist.
Zurück zur Wasserrecht-Übersicht