Öffentliches Wassergut
Jene Flächen, die das Bett eines öffentlichen Gewässers und sein Hochwasserabflussgebiet bilden und als deren Eigentümer der Bund (Republik Österreich) im Grundbuch eingetragen ist, bilden das öffentliche Wassergut.
Das öffentliche Wassergut dient vor allem
- der Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer,
- dem Schutz ufernaher Grundwasservorkommen,
- dem Rückhalt und der Abfuhr von Hochwasser, Geschiebe und Eis,
- der Instandhaltung der Gewässer, Wasserbauten und gewässerkundlichen Einrichtungen,
- der Erholung der Bevölkerung.
Mit der Verwaltung des öffentlichen Wassergutes ist das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Geoinformation samt den Außenstellen in den Baubezirksämtern Imst, Innsbruck, Kufstein, Lienz und Reutte betraut.
Details siehe unter: öffentliches Wassergut in Tirol
Der Erwerb von Eigentum oder Dienstbarkeiten an Flächen des öffentlichen Wassergutes bedarf eines zustimmenden Bescheides des Landeshauptmannes.
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