Wasserkraftanlage
Wasserkraftanlagen an öffentlichen Gewässern sind jedenfalls wasserrechtlich bewilligungspflichtig. Wasserkraftanlagen an Privatgewässern sind bewilligungspflichtig, falls dadurch auf fremde Rechte (z.B. Grundeigentum, fremde Wasserbenutzungsrechte) oder auf die Beschaffenheit, den Lauf und die Höhe des Wassers in öffentlichen oder fremden Privatgewässern eine Einwirkung entstehen kann.
Checkliste Kleinwasserkraftanlagen
Hinweis
Die Ableitung oder Entnahme von Wasser aus fließenden natürlichen Gewässern und aus stehenden Gewässern mit einer Wasserfläche von mehr als 2000 m² zum Betrieb von Stromerzeugungsanlagen bedarf jedenfalls einer naturschutzrechtlichen Bewilligung
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