Tierschutz
Die gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Tiertransporten auf der Straße bildet das Tiertransportgesetz-Straße - TGSt, BGBl.Nr. 411/1994 i.d.F. des Gesetzes BGBl. I Nr. 139/2003, und die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen.
Für internationale Tiertransporte sind darüber hinaus noch die EU-Verorderungen 411/98/EG und
1255/97/EG zu erfüllen.
Den vollen Wortlaut der einzelnen Gesetze und Verordnungen können Sie aus dem Rechtsinformationssystem herunterladen. Weiters finden Sie hier ein Merkblatt mit den wesentlichen Inhalten der einschlägigen EU-Vorschriften.
Tiertransporte sind unter gewissen Bedingungen vom Tiertransportgesetz-Straße ausgenommen.
Hier finden Sie eine Aufstellung der für die Durchführung eines Tiertransportes erforderlichen Dokumente.
Die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes wird von der Gendarmerie und der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) im Rahmen von Routinekontrollen überwacht. Einmal pro Woche findet eine Schwerpunktkontrolle von Tiertransporten statt, bei denen ein Amtstierarzt als Sachverständiger dauernd vor Ort ist.
Für die Versorgung (Fütterung, Tränkung, Entladung) von beanstandeten Tiertransporten wurde eine Versorgungseinrichtungen in Radfeld, Bezirk Kufstein, geschaffen.