Tierzucht
Die Tierzucht ist durch das Tiroler Tierzuchtgesetz 1995, LGBl. Nr. 61/1995, und die Tierzuchtverordnung 1996, LGBl. Nr. 2/1996, geregelt. Den Wortlaut dieser Bestimmungen können Sie aus dem Rechtsinformationssystem herunterladen.
Hier finden Sie weitere Information über
- Künstliche Besamung in Tirol
- Embryotransfer in Tirol
- Erbkrankheiten
Die Vollziehung des Tierzuchtgesetzes obliegt der Landeslandwirtschaftskammer im "übertragenen" Wirkungsbereich:
- Aufsicht über die anerkannten Zuchtorganisationen
- Aufsicht über die Besamer und die Tierärzte, die Embryonen- und Eizellenübertragungen durchführen
- Aufsicht über die Halter von Vatertieren
Weitere Fachinformation zum Thema Tierzucht finden Sie in den WEB-Seiten der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Institut für Tierzucht und Genetik, Uni Kiel, Institut für Tierzucht, und der Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Weihenstephan.