Künstliche Besamung
Die künstliche Besamung wurde ursprünglich als Instrument für eine wirkungsvolle Deckseuchenbekämpfung eingesetzt. Erst später fand sie als tierzüchterische Maßnahme Anwendung. Der Anteil der künstlichen Besamung beträgt in der Tiroler Rinderzucht unterschiedlich je nach Rasse zwischen 50% (Tiroler Grauvieh) und 100% (Holstein-Red Friesian), Fleckvieh und Braunvieh liegen dazwischen.
Die Besamungen dürfen in Tirol nur von zur Berufsausübung berechtigten Tierärzten, von Besamungstechnikern und Eigenbestandsbesamern durchgeführt werden. Die Besamungstechniker werden bei Bedarf auf Antrag von der Landesregierung bestellt, wenn sie die Voraussetzungen gemäß § 11 des Tiroler Tierzuchtgesetzes und die fachlichen Anforderungen gemäß § 6 der Tiroler Tierzuchtverordnung erfüllen.
Eigenbestandsbesamer werden auf Antrag von der Landwirtschaftskammer für die künstliche Besamung nur im eigenen Betrieb oder dem eines im selben Haushalt lebenden Familienangehörigen oder des Dienstgebers bestellt, wenn sie die Voraussetzungen gemäß § 11 des Tiroler Tierzuchtgesetzes und die fachlichen Anforderungen gemäß § 7 der Tiroler Tierzuchtverordnung erfüllen.
Der für die künstliche Besamung in Tirol verwendete Samen darf nur über eine in Tirol zugelassene Besamungsstation bezogen werden. Samen für die künstliche Besamung darf nur auf Grund einer von der Landwirtschaftskammer erteilten Besamungsbewilligung abgegeben werden.
In Tirol sind derzeit folgende Besamungsstationen von der Landesregierung bewilligt:
Rinder:
Besamungsanstalt Birkenberg: EU - Zulassungsnummer: AT-SE-5b
A-6410 TELFS, Birkenberg 3
++43(0)5262/62190
++43(0)5262/62190-4
Bürozeiten: Montag bis Donnerstag: 7 - 12 Uhr, 13.30 - 17 Uhr
Freitag: 7 - 12 UhrSchweine:
Schweinebesamungsstation: EU - Zulassungsnummer: AT-SE-5pA-6200 JENBACH, Rotholz 49b
++43(0)5244/61188-13
Samenbestellungen: Montag bis Samstag: 7 - 8.30 Uhr