Tierseuchenbekämpfung / Tollwut
Tollwut - Einsendungen: Fuchs-Prämie
Zur laufenden diagnostischen Überwachung der Tollwut-Freiheit einerseits wird vom Amtstierarzt die Erlegung und Untersuchung von 8 Füchsen pro 100 km² und Jahr flächendeckend angeordnet.
Für erlegte Füchse wird eine Prämie von € 21,80.- pro Fuchs ausbezahlt.
Unabhängig davon besteht natürlich nachwievor für alle Jäger die Möglichkeit, verendete, kranke, verhaltensgestörte oder anderweitig auffällige Füchse zur kostenlosen Untersuchung auf Tollwut auf die Bezirkshauptmannschaft (Amtstierarzt) zu bringen.
Voraussetzung:
Einsendung zur Untersuchung auf Tollwut (über die Bezirkshauptmannschaft)
Wie?
Abgabe der Fuchsköpfe auf der Bezirkshauptmannschaft (flüssigkeitsdichte Verpackung!!!)
Montag | von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr |
Dienstag bis Donnerstag | von 8 bis 12 Uhr |
Am Freitag erfolgt keine Einsendung!
Befundverständigung:
Nur bei "positiven" Tollwut-Befunden, das heißt bei Feststellung von Tollwut, erfolgt eine sofortige Verständigung (telefonisch bzw. über den nächsten Gendarmerieposten).
Prämienauszahlung:
Die Auszahlung der Prämien erfolgt vierteljährlich durch die Bezirkshauptmannschaft.
Einsendeformular:
Das Einsendeformular muß vollständig ausgefüllt werden (Name, vollständige Adresse, Bankverbindung und Kontonummer, Revier sowie Erlegungsdatum), um eine ordnungsgemäße Auszahlung der Prämien zu gewährleisten. Den Formularvordruck. können Sie sich auf Ihre Festplatte herunterladen.