Veterinärbehördliche Bestimmungen für den Tierverkehr
Eine effiziente Kontrolle des nationalen und internationalen Tierverkehrs ist ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Tierseuchenbekämpfung. Um eine Verbreitung von Tierseuchen beim Tierverkehr wirksam zu verhindern, sind für die verschiedenen Tierarten Bestimmungen festgelegt (Allgemeine Bestimmungen und Gesundheitsanforderungen).
Die geforderten Gesundheitsanforderungen sind je nach Tierart und Tiergattung unterschiedlich. Die Bestimmungen für die einzelnen Tierarten können Sie sich auf Ihre Festplatte herunterladen:
RinderSchweineSchafe/ZiegenPferde
Die Anforderungen für die Ein- und Durchfuhr sowie das innergemeinschaftliche Verbringen von
- lebenden Tieren ("Tiere")
- toten Tieren, deren Teile und deren Abfälle, tierischen Rohstoffen, tierischen Produkten, Erzeugnissen tierischen Ursprungs, Erregern von Tierkrankheiten und Teilen solcher Erreger ("Waren") und
- Gegenständen, die Träger eines Ansteckungsstoffes einer Tierseuche sein können oder die menschliche Gesundheit gefährden können ("Gegenstände")
sind in der veterinärbehördlichen Einfuhr- und Binnenmarktverordnung 2001 - EBVO 2001 [https://www.ris.bka.gv.at/], BGBl. II Nr. 355/2001, detailliert geregelt. Die für das innergemeinschaftliche Verbringen von Tieren und Waren festgelegten Bescheinigungen sind in Anlage 7 der EBVO 1998 unter Hinweis auf die einschlägigen EU-Bestimmungen angeführt.
Der "neue" Europäische Pferdepass
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