Ausbau und Qualitätsverbesserung des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes
Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist der Ausbau und die Qualitätsverbesserung des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes.
Gegenstand der Förderung ist die Gewährung von finanziellen Zuschüssen für Investitions- und Personalkosten für den Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortbereich.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Rahmenrichtlinie Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Richtlinie Ausbau- und Qualitätsverbesserung für Ansuchen ab 08.01.2025.
Richtlinie Ausbau- und Qualitätsverbesserung für Ansuchen zwischen 11.09.2024 und 07.01.2025
Richtlinie Ausbau- und Qualitätsverbesserung für Ansuchen mit Eingangsdatum bis 10.09.2024