Zuschuss Investitionskosten
Allgemeine Information
In diesem Zuge können Investitionsvorhaben, die den folgenden Investitionsschwerpunkten entsprechen, gefördert werden:
- Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze
- Neubau, Zubau und Umbau von Räumlichkeiten
- Barrierefreiheit
- Investitionskosten zur Erreichung VIF-konformer Öffnungszeiten
- Sanierung/Modernisierung von Räumlichkeiten
- Räumliche Qualitätsverbesserung/Struktur
FördernehmerInnen können sein:
- Erhalter von Kinderbetreuungseinrichtungen,
- Gemeinden bzw. juristische oder natürliche Personen, die nicht Erhalter sind, sofern sie die zu fördernden Räumlichkeiten einem Erhalter auf Dauer kostenfrei zur Verfügung stellen.
Fristen
Förderanträge sind vor Beginn der beantragten Maßnahme elektronisch mittels Onlineformular bei der Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen des Amtes der Tiroler Landesregierung einzubringen. Zum Zeitpunkt der Einbringung des Förderantrags hinsichtlich einer Investitionskostenförderung für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze und/oder den Neu- bzw. Zu-/Umbau gem. Teil A Punkt 2.1. - 2.2. der Richtlinie muss die Genehmigung der Planunterlagen gemäß § 12 TKKG bereits vorliegen.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- Projektbeschreibung
- Kostenaufstellung
- Bei Förderansuchen nach Bereich A Punkt 2.3 der Richtlinie betreffend die Barrierefreiheit ein Kostenvoranschlag eines Sachverständigen,
- Bei Fördernehmer*innen im Bereich A Punkt 3b dieser Richtlinie, die nicht Erhalter sind, zusätzlich eine Bestätigung der kostenfreien Bereitstellung der förderbaren Räumlichkeiten.
Einreichung
→ Hinweis: Die angesuchten Maßnahmen müssen jeweils im angegebenen Förderzeitraum durchgeführt werden. Maßnahmen, die außerhalb des Förderzeitraumes liegen, werden nicht gefördert.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Förderabrechnung
Bei Förderabrechnung verwenden Sie bitte folgende Belegaufstellung als Vorblatt zu den Verwendungsnachweisen.