Zuschuss Personalkosten
Allgemeine Information
In diesem Zuge können folgende Schwerpunkte gefördert werden:
- Zuschuss Personalkosten zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels
- Zuschuss Personalkosten zur Erreichung VIF-konformer Öffnungszeiten
FördernehmerInnen können Erhalter von Kindergärten und Kinderkrippen sein.
Fristen
Förderanträge sind vor Beginn der beantragten Maßnahme elektronisch mittels Onlineformular bei der Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen des Amtes der Tiroler Landesregierung einzubringen. Sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits zusätzliche Personalstunden zur Erreichung VIF-konformer Öffnungszeiten oder zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels geleistet werden, wird die Förderung bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen ab dem Zeitpunkt des Einlangens des Antrags gewährt.
Erforderliche Unterlagen
Dem jeweiligen Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:
Projektbeschreibung Verbesserung des Betreuungsschlüssels Kinderkrippe
Projektbeschreibung Verbesserung des Betreuungsschlüssels Kindergarten
Projektbeschreibung VIF-konforme Öffnungszeiten
Pro beantragter Gruppe ist je eine Projektbeschreibung beizulegen.
Einreichung
→ Hinweis: Die angesuchten Maßnahmen müssen jeweils im angegebenen Förderzeitraum durchgeführt werden. Maßnahmen, die außerhalb des Förderzeitraumes liegen, werden nicht gefördert.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Förderabrechnung
Abrechnungsformular Verbesserung des Betreuungsschlüssels Kinderkrippe
Abrechnungsformular Verbesserung des Betreuungsschlüssels Kindergarten