Digitalisierungsoffensive Zusatzbudget COVID-19
Allgemeine Information
Ziel dieser Förderung ist die nochmalige Erhöhung der IT-Ausstattung in Form von mobilen Endgeräten in der Primarstufe (mind. 6 mobile Endgeräte in der Volksschule, mind. 5 mobile Endgeräte in der Allgemeinen Sonderschule).
In der Mittelschule werden ebenfalls mobile Endgeräte gefördert. Dazu haben die MS-Schulleitungen von FI Mag. Helmut Hammerl ein Mail mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 zur möglichen Anzahl der Endgeräte erhalten, welche sich aus dem Delta zur Geräteanzahl vom 8 Punkte-Plan des BMBWF ergibt.
Die Förderansuchen konnten bis zum 31.8.2024 nur vom Schulerhalter übers Portal Tirol gestellt werden.
Die Abrechnungen müssen spätestens bis zum 24.11.2024 durch den Schulerhalter erfolgen.
Förderhöhe
Die Förderhöhen bzw. Anzahl der Mindestmenge der mobilen Endgeräte sind je nach Schultyp unterschiedlich:
- ASO je Endgerät € 500,- mind. 5 mobile Endgeräte (max. Förderhöhe je Schule € 2.500,-)
- VS je Endgerät € 300,- mind. 6 mobile Endgeräte (max. Förderhöhe je Schule € 1.800,-)
- MS je Endgerät € 500,- mind. 5 mobile Endgeräte – die jeweilige MS-Schulleitung hat vom FI Mag. Helmut Hammerl eine Mail zur Mindestgeräteanzahl erhalten (Förderhöhe variiert aufgrund der Geräteanzahl, jedoch mind. € 2.500,-)
Beachten Sie bitte die Förderrichtlinie.
Förderabwicklung
Im ersten Schritt unterfertigt die Schulleitung (ASO, VS) den Letter of Intent (Mail von FI Mag. Helmut Hammerl).
Dann senden die Schulleitungen (ASO, VS, MS) ihr bereits erstelltes QMS-Konzept = SEP-Konzept der Schule an den Schulerhalter. In diesem Konzept sind die Schritte zur Digitalisierung der Schule dargestellt bzw. wurden ergänzt. Bitte kein zusätzliches digitales QMS-Paper erstellen, das bestehende Konzept ergänzen.
Der Schulerhalter benötigt diese QMS-SEP-Konzept für die Erstellung des Förderantrages im Portal Tirol (Portal Tirol -> Formularanwendung -> Antrag COVID-19 Zusatzbudget Bildung 4.0).
Nach dem Einlangen des digitalen Förderantrages wird dieser durch den Fördergeber geprüft. Der Fördergeber übermittelt die Förderzusage an den Schulerhalter in digitaler Form. Somit kann die Beschaffung erfolgen. In der Förderzusage wird auch die Abwicklung der Abrechnung beschrieben, welche nur durch den Schulerhalter sofort erfolgen kann, sobald alle Rechnungen inkl. Zahlungsbelege erledigt wurden (in der übermittelten Förderzusage sind die Zugangsdaten für den Upload der Rechnungen inkl. der Zahlungsbelege angeführt).
In folgender Abbildung ist die Förderabwicklung >COVID-19 Zusatzbudget Bildung 4.0< des Landes Tirol schrittweise dargestellt. Bitte beachten Sie vor allem den § 5 Verfahren der Förderrichtlinie.
Fristen
Die Förderansuchen konnten bis zum 31.8.2024 nur vom Schulerhalter übers Portal Tirol gestellt werden.
Die Abrechnungen müssen spätestens bis zum 24.11.2024 durch den Schulerhalter erfolgen.
Zuständige Stelle
Wichtige Rechtsgrundlagen
Rahmenrichtlinie Abt. Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Richtlinie zur Verwendung der Mittel - Budget Digitalisierungsoffensive "Bildung 4.0 Tirol lernt digital" Zusatzbudget COVID-19