Förderung der bedarfsorientierten Ferienbetreuung
Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist, die Betreuung von schulpflichtigen Kindern von Montag bis Freitag während der Herbst-, Weihnachts-, Semester-, Oster- und Sommerferien und an sonstigen schulfreien Tagen zu unterstützen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.
Es werden Personalkosten für Betreuungspersonen gefördert, die in der bedarfsorientierten Ferienbetreuung gemäß § 2 Abs. 24 iVm § 45b Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (TKKG), LGBl. Nr. 48/2010 in der jeweils geltenden Fassung, eingesetzt sind.
Die detaillierten Fördervoraussetzungen, das Ausmaß der Förderung und die Verfahrensbestimmungen finden Sie in der Richtlinie Förderung der bedarfsorientierten Ferienbetreuung 07.01.2025
Zur Kinderschutzseite der Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen gelangen Sie hier.
Voraussetzungen
FördernehmerInnen können sein:
- Gemeinden oder Gemeindeverbände,
- natürliche oder juristische Personen,
- gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften sowie deren Einrichtungen,
- Körperschaften öffentlichen Rechts.
Fristen
Förderanträge sind vor Beginn des Schuljahres, spätestens jedoch drei Wochen vor Beginn der beantragten Maßnahme elektronisch mittels Online-Formular bzw. in der von der Förderstelle vorgesehenen Form bei der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung zuständigen Organisationseinheit einzubringen.
Erforderliche Unterlagen
- Strafregisterauszug des Fördernehmers/der Fördernehmerin bzw. von dessen/deren vertretungsbefugten Organen, sofern dieser nicht bereits im Rahmen der Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung gemäß § 13 TKKG vorgelegt wurde,
- Konzept mit Darstellung der Maßnahme (voraussichtlicher Bedarf an Plätzen, Anzahl der Tage im Schuljahr, Ort der Betreuung, Herstellung des Einvernehmens mit der Standortgemeinde, Höhe der Elternbeiträge etc.),
- Erklärung über beantragte, bereits zugesagte oder gewährte Förderungen,
- Angaben zur FördernehmerIn (Firmenbuchauszug, Vereinsregisterauszug, Vereinsstatuten)
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Einreichung
→ Hinweis: Die angesuchten Maßnahmen müssen jeweils im angegebenen Förderzeitraum durchgeführt werden. Maßnahmen, die außerhalb des Förderzeitraumes liegen, werden nicht gefördert.
Ansprechpartnerin
Dipl.-Soz.päd.in Sieglinde Annewanter
AdresseHeiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 7749