Förderung der bedarfsorientierten Mittagsbetreuung
Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist, die Betreuung von schulpflichtigen Kindern vom Ende der täglichen Unterrichtszeit bis 14:00 Uhr samt dem Angebot eines Mittagsessens zu unterstützen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.
Es werden Personalkosten für Betreuungspersonen gefördert, die in der bedarfsorientierten Mittagsbetreuung gemäß § 2 Abs. 10 iVm § 45a Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (TKKG), LGBl. Nr. 48/2010 in der jeweils geltenden Fassung, eingesetzt sind.
Die detaillierten Fördervoraussetzungen, das Ausmaß der Förderung und die Verfahrensbestimmungen finden Sie in der Richtlinie Förderung der bedarfsorientierten Mittagsbetreuung.
Zur Kinderschutzseite der Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen gelangen Sie hier.
Voraussetzungen
Fördernehmer*innen können sein:
- Gemeinden oder Gemeindeverbände,
- natürliche oder juristische Personen,
- gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften sowie deren Einrichtungen,
- Körperschaften öffentlichen Rechts.
Fristen
Förderanträge sind bis spätestens drei Wochen nach Beginn der beantragten Maßnahme elektronisch mittels Online-Formular bzw. in der von der Förderstelle vorgesehenen Form bei der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung zuständigen Organisationseinheit einzubringen.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- Strafregisterauszug des Fördernehmers/der Fördernehmerin bzw. von dessen/deren vertretungsbefugten Organen, sofern dieser nicht bereits im Rahmen der Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung gemäß § 13 TKKG vorgelegt wurde,
- Konzept mit Darstellung der Maßnahme (voraussichtlicher Bedarf an Plätzen, Umsetzungszeitraum, Wochenöffnungstage bzw. -zeiten, Ort der Betreuung, Herstellung des Einvernehmens mit der Standortgemeinde, Höhe der Elternbeiträge etc.),
- Erklärung über beantragte, bereits zugesagte oder gewährte Förderungen,
- Angaben zur FördernehmerIn (Firmenbuchauszug, Vereinsregisterauszug, Vereinsstatuten)
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Einreichung
→ Hinweis: Die angesuchten Maßnahmen müssen jeweils im angegebenen Förderzeitraum durchgeführt werden. Maßnahmen, die außerhalb des Förderzeitraumes liegen, werden nicht gefördert.
Ansprechpartnerin
Dipl.-Soz.päd.in Sieglinde Annewanter
AdresseHeiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 7749