Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen und MINT-Maßnahmen im Bildungsbereich
Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist, Digitalisierungsmaßnahmen und MINT-Maßnahmen, die sich positiv auf die Bildungslandschaft Tirols auswirken, zu fördern. Vorrangig gefördert werden Projekte von Pflichtschulen und Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen.
Voraussetzungen
Projekte sind dann förderfähig, wenn sie im Bereich der Digitalisierung oder im Bereich MINT liegen und einen bedeutenden Beitrag zur Entwicklung der Tiroler Bildungslandschaft leisten.
Fördernehmer*innen können Einzelunternehmen oder juristische Personen des Privatrechts und des öffentliches Rechts sein.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind eine Projektbeschreibung, eine Kostenkalkulation sowie Nachweise über beantragte, bereits zugesagte oder gewährte Förderungen beizulegen.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Richtlinie Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen und MINT-Maßnahmen im Bildungsbereich
Rahmenrichtlinie der Abt. Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Einreichung
Förderanträge sind grundsätzlich vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes mittels Formular bei der Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen des Amtes der Tiroler Landesregierung einzureichen.
→ Hinweis: Die angesuchten Maßnahmen müssen jeweils im angegebenen Förderzeitraum durchgeführt werden. Maßnahmen, die außerhalb des Förderzeitraumes liegen, werden nicht gefördert.