Förderung von schulbezogenen Sprachprojektwochen und Austauschprogrammen
Ziel der Förderung
Ziel der Förderung ist der Erwerb von interkulturellen Kompetenzen durch das Kennenlernen europäischer Länder sowie deren Sprache und Kultur.
Gegenstand der Förderung
Die Förderung wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss pro Pro-Kopf-Satz je Schüler*in ausbezahlt.
Mögliche Förderungen sind:
- schulbezogene Sprachprojektwochen und Austauschprogramme
- Sprachreisen mit oder ohne Besuch einer Sprachschule in Europa mit einer Mindestaufenthaltsdauer von fünf Tagen
- Schulbesuche in derselben Schulstufe einer Partnerschule mit einer Mindestaufenthaltsdauer von fünf Tagen
Fördernehmer*innen
Schulen
Weitere Voraussetzungen
Anträge können für Klassen ab der 5. bis zur 12. bzw. 13. Schulstufe gestellt werden.
Einreichfrist der Förderanträge
Förderanträge sind vor Beginn des Vorhabens schriftlich einzureichen.
Unterlagen
Dem Antrag sind keine weiteren Unterlagen beizulegen. Der Fördergeber kann jedoch im Einzelfall weitere Informationen einholen.
Auszahlung der Förderung
Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises.
Richtlinien zum Downloaden
Rahmenrichtlinie Abt. Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Richtlinie Förderung für schulbezogene Sprachprojektwochen und Austauschprogramme
Einreichung
Das Online-Formular wird Anfang 2025 wieder zur Verfügung stehen.
→ Hinweis: Die angesuchten Maßnahmen müssen jeweils im angegebenen Förderzeitraum durchgeführt werden. Maßnahmen, die außerhalb des Förderzeitraumes liegen, werden nicht gefördert.