Gratis-Kindergarten
Im September 2009 startete der Tiroler Gratiskindergarten. Seither ist der Kindergartenbesuch für alle Kinder, die am 31. August vor dem Beginn des Kindergartenjahres ihr 4. bzw. 5. Lebensjahr vollendet haben, halbtags (entspricht 20 Stunden pro Woche) gratis. Die Richtlinie Förderung Gratiskindergarten wurde am 15.08.2022 von der Tiroler Landesregierung beschlossen.
Sämtliche Kindergartenerhalter (bzw. Erhalter von alterserweitert geführten Kinderkrippengruppen oder Hortgruppen), das heißt sowohl die Gemeinden als auch die privaten Träger, erhalten einen Pauschalbetrag
a) in der Höhe von € 900 pro Kindergartenjahr (bzw. € 90 pro Monat) für Kinder, die am 31. August vor dem Beginn des Kindergartenjahres ihr fünftes Lebensjahr vollendet haben,
b) in der Höhe von € 450 pro Kindergartenjahr (bzw. € 45 pro Monat) für Kinder, die am 31. August vor dem Beginn des Kindergartenjahres ihr viertes Lebensjahr vollendet haben.
Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist, Kindern eine entgeltfreie frühe Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen zu ermöglichen.
Durch die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 ist das Land verpflichtet, einen beitragsfreien halbtägigen Besuch einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung im Ausmaß von 20 Stunden pro Woche für 5-jährige Kinder sicherzustellen. Zusätzlich erweitert das Land die Möglichkeit eines entgeltfreien Besuchs im angeführten Ausmaß auch auf 4-jährige Kinder.
Voraussetzungen
- Das Kind, für das die Förderung gewährt wird, muss in einer Kindergartengruppe (bzw. in einer alterserweitert geführten Kinderkrippengruppe oder Hortgruppe) im Ausmaß von zumindest 20 Stunden pro Woche angemeldet sein.
- Ausgenommen von dieser Förderung sind 4- und 5-jährige Kinder, welche eine Praxiseinrichtung besuchen.
Fördernehmer*innen
Fördernehmer*innen können sein:
1. Erhalter von Kinderbetreuungseinrichtungen
2. Eltern, sofern das Kind mit Hauptwohnsitz in Tirol eine Einrichtung im Ausland besucht
Erforderliche Unterlagen
Bei Anträgen für Kinder mit Hauptwohnsitz in Tirol, welche eine Einrichtung im Ausland besuchen, wird die Geburtsurkunde des Kindes (in Kopie) sowie eine Bestätigung über die Erfüllung der Besuchspflicht von der entsprechenden Einrichtung im Ausland unter Angabe des besuchten Zeitraumes benötigt.
Kosten
Durch die Antragstellung entstehen keine Kosten.