Förderung von Besuchen der Landeshauptstadt Tirols - "Innsbruck-Aktion"
Ziel der Förderung
Ziel der Förderung ist das Kennenlernen der kulturellen und historischen Vielfalt der Landeshauptstadt Innsbruck.
Gegenstand der Förderung
Die Förderung wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss als Pro-Kopf-Satz je Schüler*in ausbezahlt.
Fördernehmer*innen
- Volks- und Mittelschulen
- Sonderschulen
- Klassen von Sonderpädagogischen Zentren
- Unterstufenklassen der Gymnasien aus den Bezirken Imst, Schwaz, Kufstein, Kitzbühel, Landeck, Reutte und Lienz
Weitere Voraussetzungen
Ansuchen sind für Schüler*innen bis zur 8. Schulstufte möglich.
Es müssen mindestens zwei Einrichtungen von kultureller bzw. historischer Bedeutung in Innsbruck besucht werden.
Einreichfrist der Förderanträge
Förderanträge sind vor Beginn des Vorhabens schriftlich einzureichen.
Unterlagen
Dem Antrag sind keine weiteren Unterlagen beizulegen. Der Fördergeber kann jedoch im Einzelfall weitere Informationen einholen.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Einreichung
Hier gelangen Sie zum Online-Formular.
Anleitung zur Antragstellung
→ Hinweis: Die angesuchten Maßnahmen müssen jeweils im angegebenen Förderzeitraum durchgeführt werden. Maßnahmen, die außerhalb des Förderzeitraumes liegen, werden nicht gefördert.
Auszahlung der Förderung
Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises.
Richtlien zum Downloaden
Rahmenrichtlinie Abt. Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Richtlinie Förderung für Besuche der Landeshauptstadt Tirols - Innsbruck-Aktion
Ansprechpartnerin
Dipl.-Soz.päd.in Sieglinde Annewanter
AdresseHeiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 7749