Tagesbetreuung bei Tageseltern
Ziel der Förderung
- Erleichterung des Wiedereinstiegs in den Beruf für Eltern
- Gewährleistung eines flächendeckenden, familienunterstützenden Angebotes an Betreuungsplätzen für Kinder
- Sicherung der Betreuungsqualität durch gezielte Förderung von Tagesbetreuungsorganisationen
Bereitstellung eines flexiblen und familienähnlichen Tagesbetreuungsmodelles für Kinder unter 16 Jahren
Gegenstand der Förderung
- die Förderung der Kosten für die Tagesbetreuung von Kindern bis 16 Jahren bei Tagesmüttern/-vätern bzw. Betriebstagesmüttern/-vätern
- die Förderung von Investitionen für die betriebliche Infrastruktur im Falle von Tagesbetreuung in Räumlichkeiten von Betrieben
Fördernehmer/innen
Fördernehmer/innen können sein:
- Einzelunternehmen, eingetragene Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine, sonstige öffentlich-rechtliche Institutionen, die als Tagesbetreuungsorganisationen rechtmäßig in Tirol tätig sind
Einzelunternehmen, eingetragene Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine, sonstige öffentlich-rechtliche Institutionen, in welchen regelmäßig Tagesbetreuung durch Betriebstagesmütter/-väter stattfindet
Weitere Voraussetzungen
- für jede/n Tagesmutter/-vater muss ein aufrechtes Dienstverhältnis vorliegen
- für jede Tagesbetreuung muss eine aufrechte Genehmigung durch die Bezirksverwaltungsbehörde vorliegen
- das Alter der betreuten Kinder muss zwischen 0 und 16 Jahren liegen
- für jedes betreute Kind muss eine aufrechte Betreuungsvereinbarung vorliegen
- der Rechtsträger ist verpflichtet, für jedes untergebrachte Kind, einen finanziellen Beitrag für die Betreuung einzuheben
die Notwendigkeit zur Adaptierung von Räumlichkeiten im Zusammenhang mit einer Tagesbetreuung sind nachzuweisen
Einreichfrist der Förderanträge
Förderanträge sind vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes bzw. der zu fördernden Adaptierungsmaßnahme einzureichen.
Unterlagen
- Kostenkalkulation bei Strukturförderung und Förderung der Betreuungsmonate für Tagesbetreuungsorganisationen
- bei Investitionsförderung
- Projektbeschreibung incl. Kostenkalkulation
- Erklärung über beantragte, bereits zugesagte od. gewährte Förderungen
Erklärung über die in den vergangenen zwei Jahren erhaltene De-minimis-Beilhilfen
Fördervereinbarung
- über das zu fördernde Projekt ist eine schriftliche Fördervereinbarung abzuschließen
der Rechtsanspruch auf die Förderung entsteht mit der beidseitig unterfertigten Fördervereinbarung
Auszahlung der Förderung
Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Vorliegen der Fördervereinbarung.
Förderabrechnung
- 2024
Für die Abrechnung der Förderung nach Punkt 6 Z 2 lit. a der gegenständlichen Richtlinie ist folgende Vorlage zu verwenden:
Abrechnungsformular Betreuungsmonate
Für die Abrechnung der Förderung nach Punkt 6 Z 2 lit. b, und c der gegenständlichen Richtlinie ist eine Liste der angestellten Tageseltern zu übermitteln. Sollte sich während des Förderzeitraumes die Anzahl der angestellten Tageseltern ändern, ist der Beginn bzw. das Ende des jeweiligen Dienstverhältnisses anzugeben.
Für die Abrechnung der Förderung nach Punkt 6 Z 2 lit. d der gegenständlichen Richtlinie ist eine Liste der im Förderzeitraum vorhandenen Tagesbetreuungsstandorte zu übermitteln.
Für die Abrechnung der Förderung nach Punkt 6 Z 2 lit. e der gegenständlichen Richtlinie sind Anmeldebestätigungen bzw. Abschlusszeugnisse der betreffenden Personen zu übermitteln.
Für die Abrechnung der Förderung nach Punkt 6 Z 2 lit. f der gegenständlichen Richtlinie sind die entsprechenden Belege als digitale Kopie inklusive Zahlungsbestätigung zu übermitteln.
Für die Abrechnung der Förderung nach Punkt 6 Z 3 der gegenständlichen Richtlinie sind die entsprechenden Belege als digitale Kopie inklusive Zahlungsbestätigung zu übermitteln.
- 2025
Für die Abrechnung der Förderung nach Punkt 6 Z 2 lit. a der gegenständlichen Richtlinie ist folgende Vorlage zu verwenden:
Abrechnungsformular Betreuungsmonate
Für die Abrechnung der Förderung nach Punkt 6 Z 2 lit. b, und c der gegenständlichen Richtlinie ist eine Liste der angestellten Tageseltern zu übermitteln. Sollte sich während des Förderzeitraumes die Anzahl der angestellten Tageseltern ändern, ist der Beginn bzw. das Ende des jeweiligen Dienstverhältnisses anzugeben.
Für die Abrechnung der Förderung nach Punkt 6 Z 2 lit. d der gegenständlichen Richtlinie ist eine Liste der im Förderzeitraum vorhandenen Tagesbetreuungsstandorte zu übermitteln.
Für die Abrechnung der Förderung nach Punkt 6 Z 2 lit. e der gegenständlichen Richtlinie sind Anmeldebestätigungen bzw. Abschlusszeugnisse der betreffenden Personen zu übermitteln.
Für die Abrechnung der Förderung nach Punkt 6 Z 2 lit. f der gegenständlichen Richtlinie sind die entsprechenden Belege als digitale Kopie inklusive Zahlungsbestätigung zu übermitteln.
Für die Abrechnung der Förderung nach Punkt 6 Z 3 der gegenständlichen Richtlinie sind die entsprechenden Belege als digitale Kopie inklusive Zahlungsbestätigung zu übermitteln.
Richtlinien zum Downloaden
- Rahmenrichtlinie Abt. Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
- Richtlinie Tagesbetreuung bei Tageseltern
- Antrag Trägervereine
- Antrag Investitionen der betrieblichen Infrastruktur
Kinderschutzseite der Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Ansprechpartnerin Förderabwicklung
Ansprechpartnerin Förderabrechnung
Dipl.-Soz.päd.in Sieglinde Annewanter
AdresseHeiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 7749