Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderhorten, Kindergruppen und Spielgruppen
Kindergruppen
sind erste außerfamiliäre, elementar-pädagogische Einrichtungen, die zur Bildung,
Erziehung und Betreuung und Pflege von Kindern, vorrangig durch pädagogisches Fachpersonal, bestimmt
sind. Ihr Angebot richtet sich an Kinder nach dem 1. Lebensjahr bis zur Eintrittsmöglichkeit in
den Kindergarten.
Kindergruppen haben zumindest während des gesamten Kindergartenjahres, mindestens 20 Wochenstunden und an mindestens 5 Werktagen pro Woche geöffnet.
Spielgruppen
sind erste außerfamiliäre, elementar-pädagogische Einrichtungen, die Kleinkindern erste soziale Erfahrungen in Vorbereitung auf die regelmäßige Kinderbetreuung in einer Kindergruppe, Kinderkrippe oder Kindergarten ermöglichen sollen. Ihr Angebot richtet sich an Kinder ab dem 1. Lebensjahr bis zur Eintrittsmöglichkeit in einen Kindergarten.
Spielgruppen haben eine maximale Öffnungszeit von 19 Wochenstunden und maximal 6 Stunden pro Tag.
Tageseltern
betreuen Kinder im Alter von 0-14 Jahren in einem flexiblen und familienähnlichen Tagesbetreuungsmodell.
Kinderkrippen
Die jüngsten Kinder werden in Kinderkrippengruppen betreut. Diese Gruppen sind erste außerfamiliäre, elementarpädagogische Einrichtungen, in denen die Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege durch pädagogisches Fachpersonal übernommen wird.
In dieser Institution werden Kinder von zwei Monaten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr betreut. Sollte ein Kind während des Kinderbetreuungsjahres (1. September bis 31. August des darauffolgenden Jahres) das dritte Lebensjahr vollenden, kann es bis 31. August des Jahres in der Kinderkrippengruppe verbleiben.
Kindergartengruppen
sind elementarpädagogische Einrichtungen, die zur Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern durch pädagogisches Fachpersonal bestimmt sind und in denen grundsätzlich Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Besuch einer Schule gefördert und betreut werden. Wenn freie Plätze vorhanden sind, ist eine Aufnahme der Kinder auch während des Kinderbetreuungsjahres möglich.
Hortgruppen
sind pädagogische Bildungseinrichtungen, in denen schulpflichtige Kinder familienunterstützend und familienergänzend von pädagogischem Fachpersonal gefördert und betreut werden.
Im Hort werden Kinder vom vollendeten sechsten Lebensjahr bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres (Schulpflicht) betreut.
Hier erhalten Sie Infos zum Babysitten.