Tiroler Fachberufsschulen
Die Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen hat die Aufgaben des Schul-(Heim-)erhalters der vom Land errichteten Schulen und Schülerheime (ausgenommen St. Martin/Schwaz, Pädagogisches Institut des Landes Tirol und Landessonderschulen, -heime) gemäß Tiroler Berufsschulorganisationsgesetz, LGBl. Nr. 90/1994, zu vollziehen.
Im Wesentlichen handelt es sich um die Bereitstellung der Liegenschaften, Räumlichkeiten, Maschinen und Gerätschaften, Lehrmittel etc. einschließlich finanzieller Gebarung für 20 Tiroler Fachberufsschulen, 5 diesen angeschlossene Berufsschülerheime, die Landesberufsschülerheime Innsbruck und das Landesschülerheim Imst.
- Geldgebarung
Aufteilung der finanziellen Mittel für die Schul- und Heimerhaltung auf die Tiroler Fachberufsschulen und die Überwachung dieser Ausgaben. Feststellung der Bedürfnisse (auch Investitionen) und finanzielle Bedeckung im Wege des Haushaltsvoranschlages.
- Bauangelegenheiten
Erstellung von Raum- und Funktionsprogrammen, die wiederum Grundlage für Investitionen und Nutzungsänderungen sind.
Anträge im Berufsschulbereich
Wichtige Informationen über Ein-, Um- und Aussprengenlung an Berufsschulen
Genehmigungen von Anträgen zur Ein-, Um- und Aussprengelung an Berufsschulen:
- Hier werden Ansuchen um Genehmigung des Berufsschulbesuches abweichend der gültigen Sprengelverordnung gestellt.
- Einsprengelung: der ordentliche Schulsprengel liegt in einem anderen Bundesland
- Aussprengelung: der ordentliche Schulsprengel liegt in Tirol
- Länderübergreifende Umsprengelung:
Wechsel der Schule innerhalb Österreichs (ordentlicher Schulsprengel liegt bereits in einem anderen Bundesland) - Aufnahme als außerordentliche/n SchülerIn:
Betrifft Lehr- und Schulabbrecher welche einen Beruf erlernen möchten, jedoch in keinem gültigen Lehrverhältnis stehen.
- Abrechnung mit anderen Bundesländern betreffend der Kuchler Vereinbarung über Schulbesuche in einem anderen Bundesland:
Für Schulbesuche laut Kuchler Standortverzeichnis wird ein einheitlicher Beitrag zum Sach- und Personalaufwand pro Schulbesuch verrechnet.
Gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden Sie darüber informiert, dass Ihre Daten ab Einlangen des Antrags bei der bewilligenden Stelle verarbeitet werden.
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter: Allgemeine Datenschutzerklärung des Landes Tirol
Antragsformulare (Stand 07.11.2022)
- Aufnahme als Ordentliche/r SchülerIn mit überbetrieblicher Ausbildung (ÜBA)
- Aufnahme als Außerordentliche/r-SchülerIn in eine Berufsschule
- Aufnahme als Ordentliche/r SchülerIn nach § 32 Abs.3 a SCHUG
- Aussprengelung in ein anderes Bundesland
- Einsprengelung nach Tirol
- Umsprengelung länderübergreifend