Wissenswertes für Erhalter
Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz ab 01.09.2023
Ab 1. September 2023 gilt das neue Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (RIS)
Erhalter-Schulungen
Powerpoint-Erhalterschulung für öffentliche Kinderbetreuungseinrichtungen
Powerpoint-Erhalterschulung für private Kinderbetreuungseinrichtungen
Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorte und deren ökonomische Bedeutung für Tirol
KIBET-Leitungsrolle (päd. Fachkraft)
Um der pädagogischen Fachkraft mit Leitungsfunktion einen aktuellen KIBET-Zugang gewähren zu können, muss die neue Leitung in den KIBET-Grunddaten eingepflegt werden.
Bei technischen Problemen in der KIBET-Anwendung, dem pers. TSN-Mail, dem TSN-Einrichtungspostfach oder sonstigen diesbezüglich auftretenden Fragen, können Sie sich gerne an Tanja Kohl-Pöham wenden.
KIBET-Erhalterrolle für private Einrichtungen
Die Erhalterrolle für private Einrichtungen wird seitens der Abt. Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen übertragen.
Das Ermächtigungsformular für die Übertragung ist nur von privaten Einrichtungen zu verwenden.
Mit diesem Formular wird die Person bekannt gegeben, welche in der Kinderbildungseinrichtung die Aufgabe des Erhalters in der KIBET-Anwendung wahrnimmt. Diese Rolle gilt für alle Einrichtungen des Erhalters.
Hier gelangen Sie zum Formular, welches vom Vorstand unterfertigt werden muss: Erhalterrolle für private Einrichtungen
KIBET-Erhalterrolle für öffentliche Einrichtungen
Die Erhalterrolle für öffentliche Einrichtungen vergibt die jeweilige Gemeinde selbst.
Orientierungshilfe zu Stellenbeschreibungen für den Bereich Kinderbetreuung
Stellenbeschreibung Leitung Kinderbetreuungseinrichtung
Stellenbeschreibung pädagogische Fachkraft Kinderbetreuungseinrichtung
Stellenbeschreibung Assistenzkraft Kinderbetreuung
Stellenbeschreibung Stützkraft Kinderbetreuung
Datenschutzgrundverordnung
Gemäß Art. 37 Abs. 1 lit. a DS-GVO haben Gemeinden zwingend einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Öffentliche Kinderbetreuungseinrichtungen können sich bei Fragen betreffend die DS-GVO daher an den Datenschutzbeauftragten der jeweils zuständigen Gemeinde wenden.
Private Kinderbetreuungseinrichtungen können sich bezüglich Fragen zur DS-GVO vom Verein „Dachverband Selbstorganisierte Kinderbetreuung Tirol“ beraten lassen: https://www.kinderbetreuung-tirol.at/