Organisatorische Themen
Verpflichtendes Kindergartenjahr
Informationen zum verpflichtenden Kindergartenjahr erhalten Sie hier.
Information zu LED-Lichter im Kindergartenalltag
Datenschutzgrundverordnung
Gemäß Art. 37 Abs. 1 lit. a DS-GVO haben Gemeinden zwingend einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Öffentliche Kinderbetreuungseinrichtungen können sich bei Fragen betreffend die DS-GVO daher an den Datenschutzbeauftragten der jeweils zuständigen Gemeinde wenden.
Private Kinderbetreuungseinrichtungen können sich bezüglich Fragen zur DS-GVO vom Verein „Dachverband Selbstorganisierte Kinderbetreuung Tirol“ beraten lassen: https://www.kinderbetreuung-tirol.at/