Förderungen für Schüler*innen
Stipendien für Schüler*innen
Im Rahmen des Stipendienwesens des Landes werden auf freiwilliger Basis in bestimmten Fällen schulische Ausbildungen finanziell unterstützt. Das Kuratorium der Landesgedächtnisstiftung bzw. das Land prüft unter Berücksichtigung sozialer Kriterien die Zuerkennung von Stipendien an Schüler*innen mittlerer und höherer allgemeinbildender und berufsbildender Schulen, die sozial bedürftig sind und in der Regel keinen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung der zuständigen Bundesstellen haben. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Keine Förderung für:
- Schulische Ausbildungen, die speziell für Berufstätige angeboten werden
- Berufsspezifische Ausbildungen (z.B. Werkmeisterschulen, Krankenpflege etc.)
- Privatschulen ohne Öffentlichkeitsrecht
- Kostenpflichtige Privatschulen
- Polytechnische Lehrgänge
- Fernstudien
- Vorbereitungslehrgänge
- Private Maturaschule
Formulare:
Online-Formular: Antrag auf Zuerkennung einer Schul-oder Heimbeihilfe
Allgemeine Richtlinie der Landesgedächtnisstiftung
Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Rahmenrichtlinie für die Bereitstellung von Stipendien
Vergaberichtlinie Schul- oder Heimbeihilfe