Förderungen für Student*innen
Universitäre Ausbildung
Das Kuratorium der Landesgedächtnisstiftung prüft unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Bundeszuständigkeit die Zuerkennung von Stipendien an Studierende aus Tirol, die als ordentliche Hörer*innen im Inland oder im EWR-Raum inkl. der Schweiz ein Regelstudium absolvieren und trotz Vorliegens einer sozialen Bedürftigkeit keine oder in besonderen Fällen eine nicht ausreichende Studienbeihilfe des Bundes erhalten können.
Sonstige Studienförderung - Stipendien für Auslandsaufenthalte
Aus den Mitteln der Landesgedächtnisstiftung können unter Berücksichtigung allfälliger Bundesunterstützungen Stipendien für folgende wissenschaftlich-universitäre Ausbildungen zur Verfügung gestellt werden:
- Stipendien für besonders begabte Studierende und Vollzeitregelstudien für Studienaufenthalte an speziellen wissenschaftlichen, universitären Einrichtungen im Ausland
- Ausbildungen im künstlerischen Bereich, die an weltweit anerkannten wissenschaftlich-universitären oder fachspezifischen Einrichtungen im EWR-Raum inkl. der Schweiz oder in Übersee absolviert werden
- Forschungsaufenthalte bzw. wissenschaftliche Arbeiten von Studierenden im Ausland, sofern nachgewiesen wird, dass diese Auslandsaufenthalte unumgänglich für den Abschluss eines Regelstudiums sind. Die Verweildauer an einer wissenschaftlichen-universitären Einrichtung bzw. Institution im Ausland muss mindestens 6 Monate betragen
Voraussetzungen:
Nachweis, dass keine finanzielle Unterstützung des Bundes bezogen werden kann und sich die angestrebte Ausbildung entweder inhaltlich von einer adäquaten Ausbildung im Inland qualitativ wesentlich unterscheidet oder im Inland nicht angeboten wird.
Keine Stipendien sind möglich für:
- Doktoratsstudien
- Ein- bzw. zweisemestrige Studienaufenthalte im Ausland (Erasmus - Joint Study - Programm, Free Mover), die im Rahmen eines Regelstudiums absolviert werden
- Sprachkurse
- Teilnahme an Summerschools
- Studien, die speziell für Berufstätige eingerichtet wurden
- Fernstudien
- Universitäts- und Hochschullehrgänge, die während eines Regelstudiums oder nach Abschluss eines Studiums auf freiwilliger Basis absolviert werden und daher nicht zwingend vorgeschrieben sind
Formulare:
Online-Formular: Antrag auf Zuerkennung einer Studienbeihilfe
Allgemeine Richtlinie der Landesgedächtnisstiftung
Rahmenrichtlinie für die Bereitstellung von Stipendien
Vergaberichtlinie Studienbeihilfe
Informationsblatt zur Einkommensberechnung