Recht - Filmvorführung
Es geht heute ja einfach: ein neuer Film auf DVD plus Beamer, ein paar Leute per Facebook einladen, und schon kann die Filmvorführung starten. Wenn wenig später ein Schreiben eines Anwalts eintrifft, hat man ein Problem: Man hat das Urheberrecht, speziell den Punkt der öffentlichen Vorführung von Filmen nicht beachtet. Auch in der Schule ist das ein Thema.
Wiedergabe von Filmen im Unterricht
Die Wiedergabe von Filmen im Unterricht ist erlaubt, sofern ein Bezug zum Lehrplan besteht. Den Rechteinhabern steht eine angemessene Vergütung (Vergütung nach § 56c Urheberrechtsgesetz) zu, die von Verwertungsgesellschaften eingehoben wird. Der Bund hat dazu für seine Schulen und einige Privatschulen eine Vereinbarung mit diesen abgeschlossen.
Tirols Schulerhalter zahlen seit 2011 Vergütungen an die Verwertungsgesellschaften, und zwar für den Einsatz von Filmen im Unterricht. Das hat zur Folge, dass Lehrer:innen Filme (aus legalen Quellen) ohne Bedenken verwenden können. Künftig können beispielsweise selbst aufgenommene Fernsehsendungen oder Filmausschnitte auf Youtube ohne rechtliche Bedenken im Unterricht gezeigt werden.
Es gibt aber wesentliche Ausnahmen:
1. Bild- und Schallträger, die unter Verletzung von Vervielfältigungs- oder Verbreitungsrechten (z.B. Raubkopie) hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind, dürfen im Rahmen des Unterrichts nicht verwendet werden. Das betrifft auch illegale Kopien im Internet.
2. Auf Veranstaltungen, die in keinem Zusammenhang mit dem schulischen Unterricht stehen, findet der Vertrag – auch wenn die Schule als Veranstalter auftritt – keine Anwendung (z.B. Schulbälle, Feierlichkeiten und Festlichkeiten jeder Art, Schulfeste und sonstige Unterhaltungsveranstaltungen). Dies gilt insbesondere für solche, die von Elternvereinen etc. ausgerichtet werden.
3. Die gesetzliche Lizenz zur öffentlichen Aufführung im Unterricht gilt ausdrücklich nicht für Filme, die zum Schul- und Unterrichtsgebrauch bestimmt sind. Diese sind individuell zu lizenzieren. Das Land Tirol kauft daher solche Filme für den Medienverleih, die mit einem nicht kommerziellen öffentlichen Vorführrecht und einem Verleihrecht („V+Ö-Recht“) ausgestattet sind (Medienzentrumlizenz). Der Kaufpreis beinhaltet die pauschale Abgeltung dieser Rechte. Diese Filme dürfen daher aufgrund einer vertraglich eingeräumten Lizenz an der Schule vorgeführt werden, wenn sie vom Medienzentrum (über den Medienverleih oder das Medienportal LEON) bezogen werden. Das Medienzentrum Tirol verrechnet diese Nutzung den Schulen. Diese Rechnungen stehen in keinem Zusammenhang mit der Vergütung nach § 56c UrhG.
Filme, die zum Schul- und Unterrichtsgebrauch bestimmt sind, dürfen nicht kopiert werden (§ 42 Abs 6 UrhG). Eine dennoch erstelle Kopie (=Raubkopie) darf nicht vorgeführt werden (§ 56c Abs 3 Z 2 UrhG).
Öffentliche Filmvorführungen (z.B. Open Air Kino)
Für jede öffentliche Aufführung eines Films benötigt man die Genehmigung der Rechteinhaber. Die DVD aus der Videothek beinhaltet nur das Recht zur privaten Vorführung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Eintritt verlangt wird oder nicht! Laufend machen Verwertungsgesellschaften auch Kontrollen. Die DVD aus der Videothek beinhaltet nur das Recht zur privaten Vorführung.
Spielfilme mit dem Recht zur öffentlichen Vorführung erhält man normalerweise bei Filmverleihern, die ihren Sitz zumeist in Wien haben. Aber im Regelfall überlassen Verleiher an Vereine u.ä. keine Filme. Sie geben die Filme nur an jemanden ab, der eine Konzession hat. Dies sind Kinos oder das TBI-Medienzentrum, das eine Wanderkinokonzession für Tirol hat.
Hier sind alle weiteren Informationen zur Filmvorführungen mit dem CineMobil des Medienzentrums.
Möchte man Filme vorführen, für die es keinen Verleiher gibt, muss man dafür die Rechte von den Urhebern einholen. In manchen Fällen gibt es Produzenten, die sich diese Nutzungsrechte gesichert haben. Im Zweifelsfall am besten die Verwertungsgesellschaft AKM kontaktieren: AKM Geschäftsstelle Innsbruck, Grabenweg 72, 6020 Innsbruck, Telefonnr.: 050717, gest.innsbruck@akm.at, oder auf der www.akm.at.
Quellenangabe:
Ideen sind etwas wert: www.ideensindetwaswert.at (IFPI Austria - Verband der Österreichischen Musikwirtschaft; Bestellung von Unterrichtmaterial zum Thema: Organisationsbüro "Ideen sind etwas wert", c/o PRO+CO; Peter-Jordan-Straße 25, 1190 Wien, info@ideensindetwaswert.at)
Hinweis:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben ohne Gewähr sind und jegliche Haftung durch fehlerhafte, unvollständige oder veraltete Informationen ausgeschlossen wird.