Ganztägige Schulformen - Schulische Tagesbetreuung in Tirol
Der Ausbau ganztägiger Schulformen (GTS) ist ein wichtiges Element einer bedarfsorientierten Weiterentwicklung des Schulsystems und eine entscheidende Voraussetzung für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
In GTS werden Kinder nicht nur unterrichtet, sondern darüber hinaus auch in Lern- und Freizeitphasen gefördert und betreut. Damit stellen ganztägige Schulformen Schulkindern gezielte Lernunterstützung, Betreuung sowie die Förderung ihrer Talente zur Verfügung. Der Besuch einer ganztägig geführten Schule ist für niemanden verpflichtend, es besteht Wahlfreiheit für die Eltern. Die ganztägigen Schulformen bieten Eltern/Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, Beruf und Familie leichter zu vereinbaren und sorgen für mehr Chancengerechtigkeit.
Grundlagen zur Errichtung einer Tagesbetreuung in der Pflichtschule: den Leitfaden finden Sie hier.
Grundsätzlich kann zwischen zwei unterschiedlichen Formen der Betreuung unterschieden werden:
- Getrennte Abfolge von Unterrichtsteil und Betreuungsteil: Der Unterricht findet am Vormittag statt, am Nachmittag ist Zeit für Hausübungen, Sport, Freizeitaktivitäten und gezielte Unterstützung beim Lernen. In ganztägig geführten Schulen mit getrennter Abfolge von Unterrichts- und Betreuungsteil ist es sowohl möglich, den Betreuungsteil an allen Schultagen als auch nur an einzelnen Tagen pro Woche zu besuchen. Dies wird auch als „Schulische Tagesbetreuung bezeichnet (STB)“ bezeichnet.
- Verschränkte Form: Bei der verschränkten ganztägigen Schule wechseln sich Unterrichts-, Lern- und Freizeiteinheiten den ganzen Tag über ab. Wer eine ganztägig geführte Schule mit verschränkter Abfolge besucht, nimmt täglich an allen Betreuungsstunden teil; die Betreuungsstunden sind in diesem Fall ein integrativer Bestandteil des Schulalltages. Die Anmeldung für den Betreuungsteil bezieht sich daher in solchen Schulen auf alle Schultage. Dies wird auch als „Ganztagsschule (GTS)“ bezeichnet.
Bei beiden Formen werden die Kinder von Montag bis Donnerstag bis mindestens 16 Uhr, an Freitagen bis mindestens 14 Uhr, von Pädagoginnen/Pädagogen in der Schule betreut. Die Höhe des Selbstkostenanteils für Essen und Freizeitbetreuung variiert und wird vom Schulerhalter festgelegt. Verantwortlich für die Einrichtung einer ganztägigen Schule ist der Schulerhalter – bei Volksschule und NMS, Polytechnischer Schule und Sonderschule ist das in der Regel die Gemeinde.
Gefördert werden die Schulerhalter aus Mitteln entsprechend dem Bildungsinvestitionsgesetz.
Die Richtlinien des Bundes betreffend die Umsetzung finden Sie hier.
Informationen zu ganztägigen Schulformen finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Die Förderrichtlinie des Landes für den Personalaufwand in der Freizeitbetreuung finden Sie hier.
Bestimmung zur Ganztagsschule
Organisation
- Der Schulerhalter kann eine Schule (freiwillig) als ganztägige Schule bestimmen, wenn insgesamt sieben (an Sonderschulen drei) Schüler/innen eine Tagesbetreuung in Anspruch nehmen.
- Der Schulerhalter hat eine Schule (verpflichtend) als ganztägige Schule zu bestimmen, wenn zu erwarten ist, dass mindestens 15 (an Sonderschulen mindestens sieben) Schüler/innen eine Tagesbetreuung in Anspruch nehmen werden.
- Der Schulerhalter hat eine Schule (verpflichtend) als ganztägige Schule zu bestimmen, wenn er zwei oder mehr Schulen erhaltet (auch schulartenübergreifend mit Volksschule und Mittelschule) und 12 Schüler/innen eine Tagesbetreuung in Anspruch nehmen werden.
Was ist zu tun?
- Verantwortlich für die Umsetzung der schulischen Tagesbetreuung ist die Leiterin bzw. der Leiter der jeweiligen Pflichtschule (z. B. für Elternbefragung, Organisation und Qualitätssicherung, Erstellung des pädagogischen Gesamtkonzeptes);
- Für die Freizeitbetreuung können entweder Lehrer/innen, Erzieher/innen oder Freizeitpädagogen bzw. Freizeitpädagoginnen eingesetzt werden;
- Das Antragsformular für die Förderung des Personalaufwands Freizeitbetreuungsstunden ist nach Ablauf des Unterrichtsjahres an die Bildungsdirektion für Tirol zu schicken;
- Das Antragsformular für Infrastrukturförderung für das entsprechende Schuljahr kann jederzeit im Laufe des Schuljahres eingebracht werden;
- Grundlagen zur Errichtung einer Tagesbetreuung in der Pflichtschule: den Leitfaden NEU finden Sie hier.
- Informationen zur „KIB – Kinder Bildung gem. GesmbH“ finden Sie hier.
Zahlen-Daten-Fakten
Ganztagsschulen im Schuljahr 2024/25 auf einen Blick
Allgemeinbildende Pflichtschulen:
7.530 Schülerinnen und Schüler befinden sich im laufenden Schuljahr in schulischer Tagesbetreuung an 170 Standorten in 413 Gruppen, davon 65 verschränkte Klassen.
AHS Bereich:
411 Schülerinnen und Schüler werden in der AHS Unterstufe an 9 Bundesschulen ganztägig betreut.
Privatschulen:
518 Kinder besuchen an 12 Standorten die Tagesbetreuung an privaten Ganztagsschulen.
Zweckzuschüsse & Förderungen
1. für Maßnahmen im Personalbereich für ganztägige Schulformen:
a. Schulische Tagesbetreuung - Unterrichtsjahr:
Der Höchstbetrag je eingerichteter Gruppe in der schulischen Tagesbetreuung beträgt jährlich EUR 9.000,-, höchstens jedoch die nachzuweisenden, tatsächlich angefallenen Personalkosten. Für Gruppen mit Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann der Betrag von EUR 9.000,- entsprechend den Richtlinien zum Bildungsinvestitionsgesetz erhöht, maximal jedoch verdoppelt werden.
b. Ferienbetreuung (für 12 Wochen Ferien pro Schuljahr):
Als Schulerhalter einer Schule mit schulischer Tagesbetreuung besteht die Möglichkeit eine Ferienbetreuung anzubieten. Wird eine solche angeboten, können für Maßnahmen im Personalbereich Förderungen ausbezahlt werden. Der Höchstbetrag der Mittel für Personalkosten für außerschulische Betreuungsangebote an ganztägigen Schulformen in den Ferienzeiten beträgt pro eingerichteter Gruppe jährlich EUR 6.500,-, höchstens jedoch die nachzuweisenden, tatsächlich angefallenen Personalkosten.
Die Ferienbetreuung muss mit Öffnungszeiten von Montag bis Freitag ab 8:00 Uhr bis jedenfalls 16:00 Uhr und bei Bedarf bis 18:00 Uhr angeboten werden.
2. zur Verbesserung der schulischen Infrastrukturen für ganztägige Schulformen
Der Höchstbetrag je Gruppe in der schulischen Tagesbetreuung beträgt einmalig EUR 55.000,-, höchstens jedoch die nachzuweisenden, tatsächlich angefallenen Investitionskosten. Maßgeblich ist die Zahl der Gruppen, um die die ganztägige Schulform durch die Investition erweitert wurde. Gefördert wird hier insbesondere:
- die Schaffung oder Adaptierung von Speisesälen und Küche
- die Schaffung oder Adaptierung von Räumen für eine adäquate Betreuung,
- die Schaffung oder Adaptierung von Spielplätzen und ähnlichen Außenanlagen,
- die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen für oben genannte Adaptierungen,
- die Anschaffung von beweglichen Anlagevermögen oder
- die Schaffung und Ausstattung von Lehrerinnen- und Lehrerarbeitsplätzen
Gesundheitsfolgenabschätzung Ganztagesschule
Die Lebenswelt Schule beeinflusst mit ihren Rahmenbedingungen (z.B. Schulklima, zeitliche Strukturierung des Unterrichtsalltags, Möglichkeiten, sich ausreichend zu bewegen, gesund zu essen) die Gesundheit von SchülerInnen und LehrerInnen. Der Aspekt, dass die Organisationsform der Ganztagsschule auch einen Einfluss auf die Gesundheit von Kindern nehmen könnte, ist bis dato wenig untersucht worden und sollte auch Gegenstand der laufenden politischen Diskussionen zum Ausbau der schulischen Tagesbetreuung sein. Die vorliegende Gesundheitsfolgenabschätzung möchte dahingehend einen Beitrag leisten.