Bildmarken der Amtssignatur
Bildmarken gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz
Das Amt der Tiroler Landesregierung, die Tiroler Bezirkshauptmannschaften und die Forsttagssatzungskommissionen nach der Tiroler Waldordnung 2005 verwenden bei von ihnen amtssignierten Dokumenten eine einheitliche Bildmarke.
Bildmarken
(in Farbe und in schwarz-weiß abgebildet, Größe und farbliche Darstellung können variieren)
(gesichert)
Bildmarken - Tiroler Landtag
(in Farbe und in schwarz-weiß abgebildet, Größe und farbliche Darstellung können variieren)
(gesichert)