Elektronische Zustellung (eZustellung)
eZustellung was ist das?
Ab 01.01.2020 wurde das „Recht auf elektronischen Verkehr“ mit den Gerichten und Behörden eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt können bis auf wenige Ausnahmefälle (z.B.. Reisepass, Originaldokumente, …) alle Zustellungen bei vorheriger Registrierung elektronisch zugestellt werden.
Mit der eZustellung wird die Möglichkeit geboten, Schriftstücke von Behörden und Sozialversicherungsträgern elektronisch zu empfangen. Dies gilt sowohl für normal ("nicht nachweislich") versendete Dokumente als auch für nachweislich (RSa, RSb) versendete Dokumente. Nach der Registrierung können diese im kostenlosen elektronischen Postfach empfangen werden.
Vorteile:
- Kostenlos abrufbar im Postfach „Mein Postkorb“ in der App „Digitales Amt“ oder auf Österreich.gv.at
- Verschlüsselte Internetseiten bzw. Verbindungen gewährleisten höchste Sicherheit
- Benachrichtigung per E-Mail, wenn ein neues Dokument eingetroffen ist
- Auch nachweislich zugestellte Schreiben (RSa, RSb) können elektronisch empfangen werden
- Keine „gelben Zettel“ mehr - der Weg zur Postfiliale entfällt
- Das elektronische Postfach ist jederzeit abrufbar, auch z.B.. im Urlaub
Registrierung
Die Registrierung kann in der App „Digitales Amt“ oder auf der Seite Österreich.gv.at unter https://www.bmf.gv.at/services/Elektronische-Zustellung/Anmeldung-zur-elektronischen-Zustellung.html vorgenommen werden.
Für die Registrierung muss eine E-Mail-Adresse eingetragen und die „Zustimmung zum Empfang von Schriftstücken in elektronischer Form“ erteilt werden. Nach Verifizierung der E-Mail-Adresse ist der elektronische Postkorb eingerichtet.
Im elektronischen Postkorb im Posteingang werden die Nachrichten angezeigt. Bei Einlagen eines Schriftstückes wird ein Verständigungsmail an die hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt.
Info
Es können auch vorübergehende Abwesenheiten bei den Einstellungen im „Mein Postkorb“ hinterlegt werden. In dieser Zeit erfolgt dann die Zustellung postalisch. Für maximal ein Jahr kann die Abwesenheit eingetragen werden.
Aufbewahrungsdauer von Schriftstücken
Vor dem Ablauf der Vorhaltedauer von 70 Tagen scheint beim Schriftstück unter den Nachrichtendetails eine Meldung auf.Nach Ablauf der Zeit werden die Schriftstücke gelöscht!
Wichtig
Die Schriftstücke können im „Mein Postkorb“ bei Aktionen unter dem Punkt „Weiterleiten“ an eine oder mehrere E-Mail Adressen versendet werden.
Die Abmeldung von der eZustellung ist bei den Einstellungen im „Mein Postkorb“ möglich.